Pflichtverteidiger, die auch verteidigen!
Unterstützung im Großraum Aachen, Köln und Düsseldorf
Die „Pflichtverteidigung“ hat ein schlechtes Image – wir beweisen Ihnen, dass es anders geht und nehmen Ihnen die Angst vor der Pflichtverteidigung! Wir sind aus tiefer Überzeugung Strafverteidiger, lassen niemanden vor Gericht allein und stehen – nicht zuletzt wegen unserer sozialen Verantwortung – auch im Rahmen einer Pflichtverteidigung zur Verfügung, soweit unsere Kapazitäten es zulassen. Ohne Tricks, sondern mit einem ehrlichen Konzept, das keine Abstriche bei der Verteidigung macht. Wir übernehmen Fälle im Großraum Aachen/Köln/Bonn sowie Heidelberg/Karlsruhe/Mannheim.

Wir sind erschrocken, was uns manchmal von Mandanten aus Pflichtverteidigungen berichtet wird, das wollen wir durchbrechen: In unserer auf das Strafrecht spezialisierten Kanzlei finden Sie Fachanwälte für Strafrecht für eine Pflichtverteidigung. Volle vorurteilsfreie Verteidigung, kein Getrickse bei Gebühren und Sie fühlen sich nicht, wie ein Mandant, der weniger wert ist.
Kontakt aufnehmen
Sie suchen einen Pflichtverteidiger? Rufen Sie uns einfach an, unsere Anwälte nehmen sich am Telefon schon Zeit, um einzuschätzen, ob und wie sinnvoll unsere Pflichtverteidigung bei Ihnen ist. Damit wir ohne Abstriche auch im Rahmen einer Pflichtverteidigung arbeiten können, gelten als Regeln bei uns:
- wir stehen für Pflichtverteidigungen ausschließlich für Strafverteidigungen beim Amtsgericht zur Verfügung und wenn Ihnen keine Tat aus dem Sexualstrafrecht vorgeworfen wird;
- zwingende Bedingungen sind: Korrespondenz per Mail, nur nach Maßgabe des Anwalts per Telefon; Anzahl und Umfang der Schriftsätze, Besprechungsdauer und -häufigkeit allein nach Ermessen des Anwalts, wobei es immer mindestens zwei persönliche Besprechungen gibt
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Carl-Zeiss-Strasse 5, 52477 Alsdorf
kontakt@ferner-alsdorf.de
02404 92100 | 0175 1075646
Was ist ein Pflichtverteidiger?
Der Pflichtverteidiger – so gut, wie Sie ihn auswählen!
Was ist ein Pflichtverteidiger: Ein „Pflichtverteidiger“ ist ein ganz normaler Rechtsanwalt. Dieser Rechtsanwalt ist im Rahmen einer Beiordnung auf Staatskosten tätig ist, ohne dass es irgendwelche sonstigen Einschränkungen gibt – es geht also um Ihren Verteidiger „auf Staatskosten“. Die Strafprozessordnung sieht dabei zwingend für bestimmte Fälle der Strafverteidigung einen sogenannten „Pflichtverteidiger“ vor, es handelt sich hierbei mit dem Gesetz um Fälle der „notwendigen Verteidigung“.
Es geht darum, dass jemand nicht ohne Rechtsanwalt in bestimmten Strafprozessehen (allein) stehen darf. Der Pflichtverteidiger ist damit nur beschreibend gemeint, es geht nicht um einen bestimmten Rechtsanwalt oder gar um einen Rechtsanwalt, der „für das Gericht arbeitet“ – so etwas gibt es nicht! Pflichtverteidiger sind Rechtsanwälte und wenn Sie alles richtig machen, bekommen Sie genau den Anwalt, den Sie sich selber ausgesucht haben.
Pflichtverteidiger-Kontakt
- Wir bieten professionelle Pflichtverteidigung, ohne Zuzahlung ab Beiordnung – die Pflichtverteidigung ist bei uns, wie vom Gesetz vorgesehen, eine vollwertige Strafverteidigung
- Kurzes Prozedere: Wenn Sie die Aufforderung vom Gericht erhalten haben, einen Verteidiger zu benennen, rufen Sie an – wir kümmern uns um alles!
- Wir stehen für eine Pflichtverteidigung nur zur Verfügung bei Amtsgerichten in den Regionen: Aachen/Köln/Bonn sowie Heidelberg/Karlsruhe/Mannheim.
- Zwingende Bedingungen: Korrespondenz per Mail, nur in sinnvollen Fällen per Telefon; Anwalt und Umfang der Schriftsätze, Besprechungsdauer und -häufigkeit allein nach Ermessen des Anwalts, wobei es immer mindestens zwei persönliche Besprechungen gibt

Pflichtverteidiger: gut oder schlecht?
Pflichtverteidiger – Gut oder schlecht? Gerne wird die Frage gestellt, ob „der Pflichtverteidiger“ gut oder schlecht ist. Dieser Frage liegt bereits eine falsche und vor allem von US-Serien geprägte Vorstellung des Pflichtverteidigers zugrunde. Tatsächlich ist der Pflichtverteidiger im Idealfall einfach nur der Strafverteidiger, den man sich selber aussucht.
Immer wieder muss man betonen, dass „der Pflichtverteidiger“ nur ein normaler Anwalt ist und gerade nicht „für das Gericht“ oder „für den Staat“ arbeitet. Die Frage, ob ein Pflichtverteidiger gut oder schlecht ist, geht damit ins Leere: Wenn Sie sich einen guten Strafverteidiger ausgesucht haben und diesen benennen, wenn ein Pflichtverteidiger bestellt werden soll, dann haben Sie am Ende einen guten Pflichtverteidiger. So einfach ist das.
Tatsächlich aber ist es so, dass in der Praxis die meisten Menschen sich nicht um Ihre Rechte kümmern: Weder reagiert man rechtzeitig im Ermittlungsverfahren, noch antwortet man auf das Schreiben des Gerichts, mit dem man aufgefordert wird, einen Verteidiger der eigenen Wahl zu benennen. Dabei hat man immer selber in der Hand, sich seinen Wahl-Strafverteidiger beiordnen zu lassen. Wenn das Gericht dann zufällig einen Verteidiger auswählt, nachdem man die ganze Zeit nichts getan hat, ist gerne das Geschrei groß.
Daher: Es liegt an Ihnen, kümmern Sie sich um Ihre Freiheit und Ihre Rechte. Wenn Sie von einem Ermittlungsverfahren hören, fragen Sie rechtzeitig einen Strafverteidiger und besprechen Sie mit ihm, wie es mit einer Pflichtverteidigung aussieht.
Wer sucht den Pflichtverteidiger aus?
Pflichtverteidiger finden – Wie wird ein Pflichtverteidiger ausgewählt: Sie entscheiden selber, wer Ihr Pflichtverteidiger sein soll! Sie können einen Strafverteidiger aussuchen und diesen als Ihren Pflichtverteidiger benennen. Im Idealfall waren Sie so klug, sich sehr früh um einen Strafverteidiger zu bemühen, mit dem das weitere Vorgehen dann besprochen ist.
Wenn Sie gleichwohl nichts getan haben, erhalten Sie Post vom Gericht und können sodann Ihren gewünschten Verteidiger als Pflichtverteidiger benennen, der Verteidiger wird also auch hier von Ihnen ausgewählt. Allerdings laufen hier Fristen: Sie müssen sich innerhalb der Frist melden. Tatsächlich melden sich viele Betroffene gar nicht, obwohl sie selber einen Verteidiger aussuchen könnten.
Erst wenn Sie sich weiterhin nicht melden und einen Verteidiger benennen, wird das Gericht sodann einen auswählen. Es handelt sich hierbei um ein nicht vorgeschriebenes Verfahren, üblicherweise wird aus den Rechtsanwälten in Ortsnähe, die sich bei der Anwaltskammer in einer Liste haben eintragen lassen, dann einer ausgewählt. Eine Kontrolle, ob es sich um einen erfahrenen Strafverteidiger handelt, haben Sie dabei aber nicht mehr. Umso besser wäre es also, sich rechtzeitig um einen eigenen Verteidiger zu kümmern.
Pflichtverteidiger: Häufige Fragen
Pflichtverteidiger: was ist ein Pflichtverteidiger und wann erhält man einen Pflichtverteidiger: Es gibt zahlreiche Fälle (siehe nur §140 StPO), bei denen die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Rahmen der notwendigen Verteidigung vorgesehen ist – die Wichtigsten in der Praxis sind:
- Es geht um eine Tat, bei der mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe im Gesetz mindestens vorgesehen ist;
- Die Hauptverhandlung findet in 1. Instanz vor dem Schöffengericht oder einem höheren Gericht statt bzw. dies ist absehbar.
- (Untersuchungs-)Haft wird vollstreckt;
- Sie sind ganz allgemein nicht in der Lage, sich selbst zu verteidigen. Das kann sein, wenn Sie selbst geistig derart beschränkt sind, dass Sie den Sachverhalt nicht erfassen können, geschweige denn sich rechtliche Gedanken machen können. Oder die Sachlage oder Rechtslage ist derart anspruchsvoll, dass kein normal intelligenter Mensch ohne juristische Ausbildung es erfassen kann. An dieser Stelle sind Gerichte bekanntlich eher streng.
Was ist ein Pflichtverteidiger?
Ein Pflichtverteidiger ist ein normaler Anwalt, der Ihnen vom Staat beigeordnet wurde. Vergessen Sie Filme oder US-Serien – in Deutschland ist der Pflichtverteidiger weder ein besonderer Anwalt noch ein besonders guter oder schlechter Anwalt, Sie können sich jeden Anwalt aussuchen und dann diesen beigeordnet erhalten.
Wann kann man einen Pflichtverteidiger beantragen?
Sie können jederzeit einen Pflichtverteidiger beantragen – ob Sie einen erhalten, ist eine andere Sache. Das Gesetz sieht Fälle so genannter notwendiger Verteidigung vor, in einem solchen Fall ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen.
Im Ermittlungsverfahren dabei ausdrücklich nur auf Antrag, Sie müssen also tätig werden und erhalten im Ermittlungsverfahren nicht automatisch einen Pflichtverteidiger. Ein Strafverteidiger hilft Ihnen und dabei kann der Verteidiger Ihrer Wahl auch Ihr Pflichtverteidiger werden. Es macht also erst recht Sinn, sich in dem Fall, dass man sich keinen Anwalt leisten kann, erst recht frühzeitig um einen Verteidiger zu bemühen und mit diesem das Gespräch zu suchen hinsichtlich einer Pflichtverteidiger-Beiordnung.
Arbeitet der Pflichtverteidiger für das Gericht?
Kurze Antwort: Nein. Es handelt sich um einen „normalen“ Strafverteidiger, der vom Gericht aus einer Liste herausgepickt wurde, weil Sie sich nicht beim Gericht gemeldet haben!
Pflichtverteidiger gesucht?
Wenn Sie einen Pflichtverteidiger suchen bzw. vom Gericht aufgefordert wurden einen Pflichtverteidiger Ihrer Wahl zu benennen, stehen wir zur Verfügung. Rufen Sie unverbindlich an: 02404 92100
- Professionelle Pflichtverteidigung, ohne Zuzahlung ab Beiordnung
- Keine Angst vor Abstrichen, bei uns ist die Pflichtverteidigung eine vollwertige Strafverteidigung ohne Wenn und Aber
- Vertretung in allen strafrechtlich relevanten Bereichen
- Konzentration auf regionale Tätigkeit: Profitieren Sie von unserem Netzwerk aus hunderten Strafverteidigungen im Raum Aachen & Heinsberg
- Kurzes Prozedere: Wenn Sie die Aufforderung vom Gericht erhalten haben einen Verteidiger zu benennen bringen Sie das Schreiben ohne Termin kurzerhand sofort bei uns rein oder rufen Sie an – wir kümmern uns um alles!